Aussteller AGB

1. Allgemeine Informationen

1.1. Veranstalter

Veranstalter der Veranstaltung ist:

frontpage e.V.
c/o René Preuß
Buntspechtweg 21
53123 Bonn

Tel.: +49 (0) 228 97275878
Email: info@frontpage.gg

Allgemeine Vertretungsregelung:

Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis:

⁣1. Vorsitzender: Preuß, René, Bonn
⁣2. Vorsitzender: Weidemann, Tobias, Hennigsdorf
Schatzmeister: Preuß, Maurice, Bonn

Sitz des Vereins: Bonn
Steuernummer: 206/5862/1037
Eingetragen beim Amtsgericht Bonn VR 12024

1.2 Titel der Veranstaltung

Die AGB gelten für die Teilnahme von Ausstellern an der Veranstaltung [Titel der Veranstaltung].

1.3 Veranstaltungsort

Die Veranstaltung findet im Basecamp Bonn, In d. Raste 1, 53129 Bonn statt. Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu ändern.

1.4 Gerichtsstand / anzuwendendes Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Gerichtsstand in Bonn, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

1.5 Ansprüche seitens des Ausstellers

Ansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter, insbesondere wegen entgangenen Gewinns, Geschäftsabschlüssen oder Besucherzahlen, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

1.6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Waren- und Verkaufsbedingungen

2.1 Der Verkauf und die Präsentation von Waren und Dienstleistungen sind nur in dem durch den Veranstalter genehmigten Umfang zulässig.

2.2 Verboten sind insbesondere Waren, die gegen geltendes Recht verstoßen (z. B. Fälschungen, illegale Produkte, jugendgefährdende Inhalte), Lebensmittel oder Getränke ohne Genehmigung sowie Waffen, Pyrotechnik oder gefährliche Gegenstände.

2.3 Der Veranstalter ist berechtigt, den Verkauf bestimmter Waren jederzeit zu untersagen.

3. Teilnahme

3.1 Teilnahmebedingungen

a) Die Teilnahme als Aussteller setzt eine rechtzeitige Anmeldung und die schriftliche Bestätigung durch den Veranstalter voraus.

b) Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

c) Die Teilnahmebestätigung bzw. Absage wird ab dem 11. Februar 2026 versandt.

3.2 Versicherung / Haftung

a) Die Versicherung der vom Aussteller eingebrachten Standausstattung, elektronischen Geräte sowie des Ausstellungs- und/oder Verkaufsgutes gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Transportschäden obliegt ausschließlich dem Aussteller. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, entsprechende Versicherungen abzuschließen.

b) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von im Eigentum des Ausstellers stehenden Gegenständen, insbesondere nicht für private Gegenstände wie Taschen, Koffer, Kleidung, Mobiltelefone oder ähnliches. Im Falle eines Schadensereignisses wird der Veranstalter die zuständigen Behörden (z. B. Polizei) sowie gegebenenfalls die Versicherung informieren.

c) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder durch von ihm eingebrachte Gegenstände verursacht werden und die Dritte oder der Veranstalter auf oder in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Stand des Ausstellers erleiden. Hierunter fällt auch das Unterlassen zumutbarer Hilfeleistungen.

4. Standinformationen

4.1 Allgemein

a) Größe und Lage des Ausstellerstandes werden durch den Veranstalter festgelegt.

b) Alle Aussteller sind verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften einzuhalten.

4.2 Aufbau- und Abbauzeiten

Aufbau: Freitag, 10. April 2026 von 15:00 – 24:00 Uhr

Abbau: Sonntag, 12. April 2026 von 18:00 Uhr bis Montag, 13. April 2026, 02:00 Uhr

5. Miete & Zusatzkosten

5.1 Die Standmiete sowie etwaige Zusatzkosten (z. B. für Strom, Wasser oder Sonderausstattung) sind vom Aussteller im Voraus und spätestens bis zum 28. Februar 2026 zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart ist.

5.2 Nach Erhalt der Bestätigung ist ein Rücktritt möglich. Die hierfür anfallenden Kosten staffeln sich wie folgt:

  • Rücktritt bis zum 28. Februar 2026: kostenfrei
  • Rücktritt bis zum 16. März 2026: 50 % der Standmiete
  • Rücktritt danach: 100 % der Standmiete

Die gemäß dieser Regelung entstehenden Rücktrittskosten werden unabhängig von den in 5.1 genannten Zahlungsfristen sofort mit Erklärung des Rücktritts fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme zu widerrufen und den Stand anderweitig zu vergeben.

6. Postdienste

6.1 Anlieferungen und Abholungen von Waren sind entweder eigenständig oder ausschließlich über die vom Veranstalter benannten Logistik- und Postdienste möglich.

6.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verspätete oder verlorene Sendungen.

7. Einsatz elektronischer Geräte

7.1 Der Einsatz von elektronischen Geräten (z. B. Audio- und Videoanlagen, Computer, WLAN-Router) ist nur gestattet, sofern andere Aussteller oder Besucher nicht beeinträchtigt werden.

7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Nutzung bei Störungen oder Überlastung der Infrastruktur zu untersagen.

8. Promotion-Aktionen und Werbung

8.1 Werbung und Promotion sind ausschließlich am eigenen Stand gestattet.

8.2 Werbung außerhalb des Standes sowie aggressive, belästigende oder unaufgeforderte Werbemaßnahmen sind unzulässig.

8.3 Der Veranstalter ist berechtigt, im Vorfeld Werbematerialien zur Freigabe zu verlangen.

9. Verhaltensregeln / Safer Space Policy

9.1 Alle Aussteller sind verpflichtet, die vom Veranstalter aufgestellten Verhaltensregeln für Veranstaltungen sowie die Safer Space Policy einzuhalten.

9.2 Diskriminierendes, belästigendes oder respektloses Verhalten führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.

9.3 Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht.

10. Reinigung und Müllentsorgung

10.1 Aussteller sind verpflichtet, ihren Stand während und nach der Veranstaltung in ordentlichem und sauberem Zustand zu halten.

10.2 Abfälle sind getrennt und ordnungsgemäß in die vorgesehenen Sammelbehälter zu entsorgen.

10.3 Bei grober Verschmutzung, unterlassener Endreinigung oder unsachgemäßer Entsorgung ist der Veranstalter berechtigt, die hierdurch entstehenden Reinigungs- und Entsorgungskosten dem Aussteller in Rechnung zu stellen.

11. Haftungsausschluss

11.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

12. Datenschutz / DSGVO

12.1 Aussteller sind verpflichtet, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Veranstaltung die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der einschlägigen nationalen Datenschutzgesetze einzuhalten.

12.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Ausstellers gegen die DSGVO oder sonstige Datenschutzbestimmungen.

12.3 Der Aussteller stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Verstößen des Ausstellers gegen datenschutzrechtliche Vorschriften entstehen.